Rechtliches I Kantonsspital Graubünden

Rechtliches

Hier finden Sie Wissenswertes zu rechtlichen Aspekten während einer Behandlung im Kantonsspital Graubünden: von der Weitergabe von Patientendaten über elektronische Patientendaten bis hin zur Patientenverfügung.

Zum Schutz Ihrer Privatsphäre ist das gesamte Spitalpersonal an das Berufsgeheimnis gebunden. 

Die Gesetzgebung des Kantons Graubünden stellt an die Weitergabe von Patientendaten hohe Anforderungen und verlangt das Einverständnis der Patientin bzw. des Patienten. Ohne Ihr Einverständnis dürfen wir keine Berichte an einweisende Ärzte und Hausärzte weiterleiten.

Alle Patientinnen und Patienten werden beim Eintritt ins Kantonsspital Graubünden auf diesen Umstand hingewiesen und müssen die Einverständniserklärung unterschreiben oder ablehnen. Hierzu werden Sie auf der Patientenaufnahme dazu aufgefordert die Frage «Ich willige hiermit ein, dass die Ärzte des Kantonsspitals Graubünden der/dem vor- resp. nachbehandelnden Arzt/Institution die notwendigen medizinischen Auskünfte über mich erteilen dürfen» mit JA oder NEIN zu beantworten.

Bei einem NEIN ist die Patientin resp. der Patient selber für seine/ihre Arztberichte verantwortlich.

Wenn Sie Ihre Gesundheitsdaten (Befunde, Austrittsberichte, Röntgenbilder, etc.) dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin am Kantonsspital Graubünden elektronisch zur Verfügung stellen möchten, nehmen Sie bitte mit dem Sekretariat des entsprechenden Fachbereiches auf.

Aus Gründen der IT-Sicherheit ist es nicht möglich, mobile Datenspeicher wie USB-Sticks oder USB-Festplatten mit einem Computer des Kantonsspitals Graubünden zu verbinden.

Die Wohnbevölkerung des Kantons Graubünden kann das nationale, elektronische Patientendossier (EPD) kostenlos und ganz einfach online eröffnen. Dieses ist für alle am EPD angeschlossenen Gesundheitsorganisationen in der ganzen Schweiz gültig.

Ihr persönliches EPD können Sie auf der Webseite esanita-epd.ch einfach online eröffnen.
 

Weitere Informationen zum EDP

Mit einer Patientenverfügung können Sie für Situationen vorsorgen, in denen Sie nicht mehr selber entscheiden können. 

In der Patientenverfügung hält man im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Das erlaubt es Ärztinnen und Ärzten gemäss dem Willen der Patientin bzw. des Patienten zu handeln und entlastet Angehörige. 

Es gibt mittlerweile viele verschiedenen Patientenverfügungen (FMH, Rotes Kreuz, Pro Senectute, Krebsliga, KSGR etc.), die verwendet werden können, um den Willen festzuhalten. Die Dokumente sind unterschiedlich vertieft. Welches Dokument sich eignet, hängt von der eigenen Situation und den Themen ab, die man schriftlich festhalten möchte.

Das Kantonsspital Graubünden empfiehlt bei der Erstellung einer Patientenverfügung eine Beratung in Anspruch zu nehmen und verweist dafür auf folgende Stellen: Rotes Kreuz Graubünden, Pro Senectute, Krebsliga Graubünden, Hausarzt.